Unser Aufgabengebiet umfasst u. a.:
- Förderung des eigenverantwortlichen Umgangs mit Medikamenten
- Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags (lebenspraktisches Training)
- Feststellung, Beobachtung und Dokumentation des Hilfebedarfs
- Stützende Tages-/Wochenstruktur schaffen
- Aktive Einbeziehung des sozialen Umfeldes (Angehörige, Freunde, etc.)
- Koordination und Vermittlung von Hilfen ( z.B. betreutes Wohnen, Ambulante Hilfen, Selbsthilfegruppen)
- 24 h Rufbereitschaft für unsere Klienten in Notsituationen
- Professionelle, tragfähige Beziehung mit dem Klienten aufbauen durch Bezugsbetreuungssystem
- Wahrnehmung und beobachten von Krankheitszustand und dessen Entwicklung, z. B. auch Wirkung/Nebenwirkung von Medikamenten
- Krisensituationen erkennen und frühzeitig intervenieren
- Ärztliche Behandlung unterstützen (mit enger Absprache des Vorgehens)
- Förderung eines bewussten Umgangs und aktive Auseinandersetzung mit der Erkrankung durch Beratung und Information
- Durch Gespräche mit dem Klienten die eigene Verantwortlichkeit fördern (Selbsthilfekonzept)
Folge:
- Reduzierung von Einweisungen
- Rechtzeitige Einweisung um Chronifizierung zu vermeiden
- Umfangreiche Koordination aller Maßnahmen für einen effektiven Einsatz
- Sicherstellung von notwendiger Behandlung / Betreuung
- Integration psychisch Erkrankter verbessert sich
- Verbleib des Patienten bei gewohntem / vertrauten Arzt
Wer darf Maßnahmen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege verordnen?
- Facharzt/Fachärztin für:
– Nervenheilkunde
– Neurologie
– Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
– Psychiatrie und Psychotherapie
– Kinder und Jugendpsychiatrie
– Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGBV
- Ärzte/Ärztinnen mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie nach Diagnosesicherung durch oben genannte Fachärzte (nicht länger als 6 Wochen)
- Psychologische Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen
- Kinder- und Jugendpsychotherapeuten/Psychotherapeutinnen